Geltungsbereich und Ziel

Diese Schulordnung gilt für alle Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigten, Lehr- und Betreuungskräfte sowie weitere an der Schule Tätige auf dem Schulgelände, in Schulgebäuden, beim Ganztagsbetrieb, auf Ausflügen und bei schulischen Veranstaltungen.

Ziel ist ein sicherer, respektvoller und geordneter Schulalltag, der Lernen und Erziehung fördert. Grundlage sind insbesondere § 4a Schulgesetz Baden‑Württemberg (SchG), § 90 SchG sowie die Schulbesuchsverordnung (SchulBesV).

Die von der Schulkonferenz unterschriebene Fassung vom 21.10.2025 finden Sie hier.

Schulordnung Bertha Hirsch Schule 2025

 

Ganztagsbetrieb und Anwesenheit

  • Form des Ganztags: Die Schule führt den Ganztagsbetrieb gemäß § 4a SchG und der Ganztagsgrundschulverordnung (GTVO) durch. Organisation, Rhythmisierung und Kooperationspartner richten sich nach den landesrechtlichen Vorgaben.
  • Schulpflicht im Ganztag: Für alle Kinder besteht während der Ganztagszeiten Anwesenheits- und Schulpflicht; ausgenommen ist die Mittagspause.
  • Rhythmisierung: Unterricht, Förder- und Freizeitangebote sowie Bewegung/Erholung werden über den Tag rhythmisiert. Konkrete Zeiten legt die Schule jährlich im Stunden- und Organisationsplan fest und gibt sie den Erziehungsberechtigten bekannt.

 

Unterrichtszeiten, Pausen und Mensa

  • Pünktlichkeit: Unterrichtsbeginn um 07.50 Uhr ist pünktlich. Kinder sind vor dem ersten Klingeln in der Klasse.
  • Pausen: Pausen dienen der Erholung und Bewegung. Das Schulgelände wird nur mit Erlaubnis und gemeinsamer Abstimmung mit den entsprechenden Erziehungsberechtigten verlassen.
  • Mittagspause/Mensa: In der Mensa gelten Ruhe-, Hygiene- und Rücksichtnahme-Regeln; Essensausgabe und Sitzordnung erfolgen nach den Anweisungen des Aufsichtspersonals. Die Mittagspause ist schulrechtlich von der Anwesenheitspflicht ausgenommen, bleibt aber Teil des Schulalltags.

 

Entschuldigung, Beurlaubung, Krankheit

  • Entschuldigungspflicht: Ist ein Kind aus zwingenden Gründen (z. B. Krankheit) verhindert, informieren die Erziehungsberechtigten unverzüglich die Schule telefonisch unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer; eine schriftliche/elektronische Entschuldigung folgt spätestens am zweiten Tag nach Rückkehr in den Unterricht. Bei längerer Erkrankung kann ein Attest verlangt werden.
  • Beurlaubung: Beurlaubungen sind vorher zu beantragen (Klassenleitung/Schulleitung je nach Dauer/Anlass); Ferienverlängerungen sind grundsätzlich nicht zulässig (SchulBesV).
  • Infektionsschutz: Ansteckende Krankheiten und Kopflausbefall sind der Schule sofort zu melden. Teilnahme erfolgt nach den geltenden Schutzbestimmungen.

 

Verhalten, Werte und Miteinander

  • Respekt & Höflichkeit: Wir begegnen einander freundlich, helfen Schwächeren und lösen Konflikte gewaltfrei.
  • Sorgfalt & Ordnung: Schul- und Leihmaterial wird pfleglich behandelt; Fundsachen gehen in die Fundkiste am Tresen des Hausmeisters.
  • Anweisungen: Den Anweisungen der Lehr- und Betreuungskräfte wird Folge geleistet (Hausrecht/Leitungsrecht).
  • Konfliktkultur: Bei Streit nutzen wir Gespräch, Mediations- bzw. Klassenratsverfahren; bei Bedarf werden Schulsozialarbeit und Eltern einbezogen.

 

Sicherheit und Gesundheit

  • Gefahrenquellen: Werfen, Rennen in Fluren, Verstecken & Spielen in den Gebüschen am roten Platz / Bolzplatz sowie hinter der Sporthalle, das Klettern an ungeeigneten Stellen und das Mitbringen gefährlicher Gegenstände sind verboten.
  • Brandschutz & Alarm: Alarmzeichen und Fluchtwege werden gekannt und beachtet; Übungen sind verpflichtend.
  • Medikamente / Allergien: Medizinische Besonderheiten sind schriftlich mitzuteilen; Medikamentengabe nur nach schriftlicher Vereinbarung.

 

Nutzung digitaler Geräte, Medien und Internet

  • Private Geräte: Private Smartphones/Smartwatches bleiben zu Hause oder in Ausnahmefällen während der Schul- und Ganztagszeiten ausgeschaltet in der Schultasche; Ausnahmen nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch die Schulleitung. Die Schule übernimmt bei Verlust keine Haftung.
  • Schulgeräte / Internet: Sorgfältige Nutzung nach Nutzungsordnung; keine Beleidigungen, keine Veröffentlichung fremder Daten/Bilder.
  • Urheberrecht & Datenschutz: Inhalte werden nur rechtmäßig genutzt/geteilt; Persönlichkeitsrechte sind zu wahren (siehe § 9).

 

Sauberkeit, Umwelt und Eigentum

Wir halten Klassen, Sanitärbereiche und Schulhof sauber, trennen Abfälle, sparen Energie und Wasser. Beschädigungen werden umgehend gemeldet; bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung kann Ersatz verlangt werden.

 

Fotografieren, Filmen und Datenschutz

  • Grundsatz: Fotografieren / Filmen zu privaten Zwecken ist nur im Rahmen des Hausrechts und ohne Unterrichtsstörung zulässig. Veröffentlichungen (z. B. im Internet) erfordern Einwilligungen der Betroffenen bzw. der Sorgeberechtigten.
  • Schulische Aufnahmen: Für Homepage, Presse, Social Media u. ä. nutzt die Schule Einwilligungsformulare; Widerruf ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft möglich (DSGVO/Landesrecht).

 

Schulweg und Aufsicht

Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten. Aufsicht besteht ab Öffnung des Schulhauses um 07.40 Uhr bis zum Verlassen des Schulgeländes nach dem Unterricht, angemeldete Kinder der Randzeitenbetreuung bis 17.00 Uhr sowie bei schulischen Veranstaltungen gemäß Aufsichtsplan.

Der Schulhof darf von Schülerinnen und Schülern frühestens um 07.30 Uhr betreten werden.

 

Zusammenarbeit mit Eltern und außerschulischen Partnern

  • Elternarbeit: Eltern wirken über Klassen- und Elternbeirat mit. Regelmäßige Informationen über Lernentwicklung, Termine und Ganztagsorganisation erfolgen schriftlich/digital.
  • Partner im Ganztag: Außerschulische Partner können nach GTVO eingebunden werden. Qualitätssicherung erfolgt über Kooperationsverträge und schulische Steuerung.

 

Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

Bei Verstößen gegen diese Ordnung oder die Schulpflicht wendet die Schule pädagogische Maßnahmen an. Soweit erforderlich, kommen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen nach § 90 SchG in Betracht (z. B. Nachsitzen, zeitweise Unterrichtsausschlüsse u. a.), stets verhältnismäßig und unter Wahrung rechtlichen Gehörs.

Die abschließende Liste der zulässigen Maßnahmen ergibt sich aus dem Gesetz.

 

Schülerinnen- und Schülerbeteiligung

Kinder werden altersangemessen beteiligt (Schülerkonferenz, Klassenrat ua.).

Hinweise, Ideen und Beschwerden werden ernst genommen und zeitnah bearbeitet.

 

 

Hinweis. Rechtsgrundlagen (Auszug)

  • § 4a Schulgesetz Baden‑Württemberg (SchG) – Ganztagsschule (Formen, Organisation, Einführung).
  • Ganztagsgrundschulverordnung (GTVO) – Genehmigung und Organisation der Ganztagsgrundschule.
  • Schulbesuchsverordnung (SchulBesV) – Entschuldigung, Beurlaubung, Verfahren.
  • § 90 SchG – Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen (abschließend).
  • Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI BW) – Fotografieren/Datenschutz an Schulen.